90 wellness stars → reisebedingungen Reisebedingungen Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie– nachstehend „Reisender“ genannt – mit dem jeweiligen Anbieter des Pauschalangebots, nachstehend mit „RV“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reise- bedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalange- bote des RV. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung. 1. Stellung der Wellness Stars GmbH sowie beteiligter Hotels, Thermen und Gesundheitsresorts 1.1. Die Wellness Stars GmbH hat ausschließlich die Stellung eines Heraus- gebers bzw. bei Internetportalen des Betreibers des jeweiligen Portals. Die Wellness Stars GmbH ist nicht Reiseveranstalter der angebotenen Pau- schalen, soweit sie nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, eine Gesamtheit von Reiseleistungen in eigener Ver- antwortung zu erbringen. 1.2. Die Wellness Stars GmbH haftet demnach nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst und ebenfalls nicht für etwaige Mängel sowie Personen- oder Sachschäden. 1.3. Eine etwaige Haftung der Wellness Stars GmbH aus einer etwaigen Vermittlertätigkeit oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Teledienstegesetzes, oder sonstiger Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt. 1.4. Vertragspartner und Reiseveranstalter der jeweiligen Angebote sind die bei den Angeboten ausdrücklich bezeichneten Anbieter als Reiseveran- stalter. Bei den Wellness-Pauschalen sind Anbieter und Reiseveranstalter, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich bezeichnet ist, die jeweiligen gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels). Dies gilt nicht, soweit im Sinne der Grundsätze des § 651a Abs. 2 BGB andere an der Ausschreibung und/oder Abwicklung des Pauschalangebots Beteiligte den Anschein er- wecken, die jeweils angebotenen oder vertraglich vereinbarten Leistungen als eigene zu erbringen. 2. Vertragsschluss 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informati- onen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grund- lage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruch- nahme der Reiseleistungen erklärt. c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Ver- pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. d) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefon- anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten [SMS] sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außer- halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die münd- lichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztge- nannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Reisever- trages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annah- meerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Rei- senden rechtsverbindlich sind. c) Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei ent- sprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die ent- sprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Rei- senden nicht zugeht. d) Unterbreitet der RV auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbind- liches Vertragsangebot des RV an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des RV (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleis- tungen annimmt. 2.3. Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entspre- chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elek- tronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungs- angaben. Der RV ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsan- gebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim Reisenden zustande. i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwischen- mitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der RV wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-An- hang, Post oder Fax übermitteln. 3. Leistungen Die vom RV geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 4. Anzahlung/Restzahlung 4.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung oder Annahme eines Angebots des RV) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes verein- bart ist, 20 % des Reisepreises. 4.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und fest- steht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 9. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 4.1. und 4.2. entfällt die Über- gabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,– € nicht übersteigt; a) b) wenn der RV eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. 6 Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kundengeldabsicherung und damit nicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheins verpflichtet ist; c) wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Reiseleistungen der Pauschale und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 4.1. und 4.2. vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung zum Aufent- haltsende zahlungsfällig ist. 4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre- chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungs- gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzli- ches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 5. Rücktritt durch den Reisenden 5.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von dem RV zu vertreten ist. Der RV kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- führung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.